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Die Anmeldung von Arbeitsplätzen mit erhöhter Radonaktivitätskonzentration in Sachsen kann ab sofort online über das Behörden Portal Amt24 erfolgen.

Den Verantwortlichen für Arbeitsplätze stehen online ausfüllbare Formulare bereit für:

  • Anmeldung von Arbeitsplätzen mit erhöhter Radonkonzentration (§ 129 Abs. 1 bis 3 StrlSchG)
  • Vorlage der Expositionsabschätzung (§ 130 Abs. 1 StrlSchG)
  • Mitteilung von Änderungen (§ 131a StrlSchG)

Die behördliche Leistung kann direkt über das Behördenportal Amt 24 aufgerufen werden.

  • Amt24:                 https://amt24.sachsen.de
  • Suche nach:         Radon
  • Leistung:              Strahlenschutz: Arbeitsplätze mit erhöhter Radonaktivitätskonzentration anmelden

Weitere Informationen: Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen: Was ist zu tun

Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz: Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |

10.07.2023