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Neues Förderprogramm für Schnellladeinfrastruktur (ab 50 kW)

Ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für PKW und LKW. Insgesamt steht hierfür ein Gesamtvolumen von 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an Handwerk und Gewerbe aber auch an Flottenanwender wie Logistikunternehmen.

Folgende Ausgaben sind förderfähig:

  • Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher)
  • Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.

Details zur Förderung:

  • Jedes Unternehmen kann einen Antrag stellen.
  • Tochtergesellschaften stellen einen eigenen Antrag. Die Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Die Zuwendung ist unabhängig von der Anzahl der Schnelladepunkte pro Antrag auf 5 Mio. Euro begrenzt.
  • Für kleine und mittlere Unternehmenist eine Förderquote vonbis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung des Ladepunktes abhängig ist.
  • Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
  • Nicht förderfähig sind u.a. Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
  • Die Schnellladepunkte müssen in Deutschland errichtet werden und mindestens zwei Jahre im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.

 

Die Antragseinreichung und weitere Informationen finden Sie beim Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/

04.10.2023