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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital

Zum 01. Januar 2023 erfolgt die Meldung der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr mittels „gelbem Schein“. Arbeitgeber müssen die Daten zukünftig als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei den gesetzlichen Krankenkassen aktiv selbst abrufen. Arbeitnehmer müssen ihre Krankschreibung weiterhin unverzüglich melden, allerdings keine Formulare einreichen. Arbeitgeber sollten ihre internen Prozesse bezüglich einer Krankmeldung daher zügig an das neue Meldesystem anpassen.

Lesen Sie in der DHZ, was Sie ab 2023 zu beachten haben und wie Sie schon jetzt aktiv werden können:

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/elektronische-au-arbeitgeber-ab-2023-in-der-holschuld-268427/

10.12.2022