Meldestellen-Beauftragten nach § 15 Abs. 2 HinSchG
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Zielgruppe
Unternehmen im öffentlichen und privaten Sektor, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen,
Datenschutzbeauftragte, Compliance-Beauftragte, Whistleblower-Beauftragte
Inhalte
- Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz- Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle
- Besetzung der Meldestelle mit geeigneten Personen
- Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Durchführung einer DSFA (mit Muster)
- Interessenkollisionen mit anderen Aufgaben in der Organisation
- Einrichtung von Meldekanälen (anonym/nicht-anonym)
- Prüfung von eingehenden Meldungen im Hinblick auf „Relevanz“
- Bearbeitungs- und Rückmeldefristen
- Initiierung und Durchführung von Folgemaßnahmen
- Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der DSGVO (Informationspflichten etc.)
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der Handwerkskammer Chemnitz